Vereinsordnung

 Vereinsordnung der Robin’s Kids


Der Inhalt des Vereinslebens ist das traditionelle Bogenschießen. Wir schießen
ausschließlich mit Langbögen. Zum Einsatz kommen traditionelle Langbögen, die ganz
aus Holz bestehen und moderne Langbögen, die zwar auch aus Holz bestehen, jedoch mit
Fiberglas verstärkt sind. Wir verwenden traditionell gefertigte Pfeile aus
Holzschäften mit Federn, die zusätzlich umwickelt werden. Für Trainingszwecke als
Vorbereitung für externe Turniere können auch optisch passende Carbonpfeile verwendet
werden.
Bei der Art und Weise des Schießens orientieren wir uns an historischen Vorbildern
des 13-ten Jahrhunderts.

1. Eintritt
Voraussetzung, jedoch keine Garantie für eine Mitgliedschaft bei den Robin´s Kids e.V., ist
die Teilnahme an einem Anfängertraining. In diesem werden die Grundlagen des
Bogenschießens und wichtige Sicherheitsaspekte unseres Sports vermittelt.
Das Anfängertraining wird grundsätzlich von einem Trainer durchgeführt. Ausnahmen
bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Bei Interesse dem Verein beizutreten, ist im Anschluss an das Anfängertraining der Antrag
auf Mitgliedschaft (Mitgliedsformular) auszufüllen und unterschrieben dem Vorstand zu
übergeben.
Danach muss das neue Mitglied auf dem Meckerpflock seine Bereitschaft kundtun, in den
Kreis der Geächteten aufgenommen zu werden.

2. Gewandung und Lagerleben
Den Robin´s Kids liegt nicht nur das Bogenschießen, sondern auch das Mittelalter am
Herzen. Deshalb ist jedes Mitglied verpflichtet immer eine mittelalterliche Gewandung aus
Leinen und/oder Wolle und dazu passendes Schuhwerk aus Leder oder Holz zu tragen.
Neuen Mitgliedern wird eine Frist von 3 Monaten ab Vereinsbeitritt gewährt, um sich
entsprechend einzukleiden und auszurüsten.
Um den mittelalterlichen Charakter unseres Lagers nicht zu stören, sind alle neuzeitlichen
Gegenstände entsprechend verborgen zu deponieren bzw. gar nicht erst mitzuführen.
Dies gilt ebenso für Gäste.
Sollte nach der Frist von 3 Monaten keine passende Kleidung vorhanden sein, wird das
Mitglied bei Erscheinen auf dem Gelände des Lagers verwiesen.
Kochutensilien und Essgeschirr müssen zum 13. Jahrhundert passen. D.h. kein Olivenholz, kein
Plastik und kein neuzeitliches Essgeschirr.

3. Verantwortung
Inhalt des Vereinslebens ist das Bogenschießen auf dafür vorgesehene künstliche Ziele,
sollte ein Vereinsmitglied auf mutwillige Art und Weise dagegen verstoßen und auf
lebendige Tiere oder Personen schießen, erfolgt nach Feststellung dieser Handlung durch den Vorstand der unmittelbare und sofortige Vereinsausschluss. Eine Wiederaufnahme in
den Verein ist ausgeschlossen.
Ebenso ist jedes Mitglied dazu verpflichtet die Sicherheitsregeln (s. gesondertes Merkblatt
„Umgang mit Pfeil und Bogen“), die allen Neulingen beim Anfängertraining zur Kenntnis
gebracht werden, einzuhalten, um sich und andere nicht zu gefährden. Alle
Sicherheitsregeln gelten auch für Gäste der Mitglieder, die sich auf dem Vereinsgelände
aufhalten und sind diesen rechtzeitig mitzuteilen.
Gäste müssen dem Vorstand frühzeitig angekündigt werden.

4. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände, egal ob zum Training oder zu anderen
Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Eine Haftbarmachung
des Vereins oder seiner Organe ist ausgeschlossen.

5. Material und Ausrüstung
Die zum Bogenschießen notwendige persönliche Ausrüstung (u.a. Bogen und Pfeile) ist
von den Vereinsmitgliedern schnellstens selbst zu beschaffen bzw. zu erstellen.
Der Verein stellt das Gelände und die Zielscheiben bzw. künstlichen Tiere zur Verfügung.
Für das Anfängertraining stellen die Robin’s Kids Material kostenlos zur Verfügung.
Material und Ausrüstung der Robin´s Kids werden vom Vorstand verwaltet. Sofern ein
Mitglied Material oder Ausrüstungsgegenstände des Vereins nutzen möchte, ist dies
vorher mit dem Vorstand abzustimmen.
Es wird ein pfleglicher Umgang mit allen vereinseigenen Materialien vorausgesetzt. Bei
Beschädigungen oder Verlust ist das verantwortliche Mitglied zur Reparatur bzw. Ersatz
verpflichtet. Sollte dies nicht in angemessener Zeit umgesetzt werden, behält sich der
Vorstand vor dies in Rechnung zu stellen.

6. Vereinsgelände
6.1. Trainingsort / -zeit
Trainingsort ist das Bogenschießgelände der Robin’s Kids auf der Schießanlage Pankow-Schönholz ,
Hermann-Hesse Strasse 82 in 13156 Berlin.
Die Nutzung ist ausschließlich den Mitgliedern der Robin’s Kids vorbehalten (Ausnahme sind Schnupperkurse und Veranstaltungen).
Trainiert werden darf täglich von 10:00 Uhr bis Sonnenuntergang. Aus Sicherheitsgründen ist das Bogenschießen bei Dunkelheit nur
in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vorstandes erlaubt.

6.2. Nutzung
Alle Mitglieder sind angehalten sich sorgsam und mindestens zu zweit auf der Anlage zu
bewegen, um Schäden im Gelände und an den Gebäuden, sowie am Menschen selbst, so
gering wie möglich zu halten, bzw. auszuschließen.
Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit offenem Feuer walten zu lassen. Beim Verlassen
des Geländes bzw. Entfernen vom Lager ist sicherzustellen, dass keine Brandgefahr von
Feuerstellen, Kerzen u.ä. ausgeht.
Verstöße hiergegen können zum Vereinsausschluss führen.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bedürfen der ständigen Begleitung eines
Erziehungsberechtigten, da keine Betreuung durch die Robin´s Kids besteht.
Jugendliche über 14 und unter 18 Jahren dürfen sich nur dann ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten auf dem Vereinsgelände aufhalten und an den dortigen Aktivitäten
teilnehmen, wenn eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten durch diesen persönlich beim Vorstand abgegeben wurde und
mindestens ein volljähriges Vereinsmitglied zur selben Zeit dort ist.
Der Vorstand ist berechtigt diese Regelung bei auffälligem Fehlverhalten einzelner Personen auszusetzen.
Eine Aufsichtspflicht bzw. eine entsprechende Verantwortung durch Vereinsorgane oder
-mitglieder besteht trotzdem nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

Vereinsfremden Personen, auch Verwandten von Mitgliedern, ist die Nutzung des Geländes nur dreimalig zum Kennenlernen, in Begleitung von mindestens einem volljährigen Mitglied der Robin´s Kids gestattet. Für das Verhalten seiner Gäste ist
das begleitende Mitglied verantwortlich.
Für die widerholte Nutzung ist der Erwerb der Vereinsmitgliedschaft, inklusive der Mitgliedschaft beim Verband und der darin enthaltenen Sporthaftpflichtversicherung erforderlich.

Die Durchführung privater Veranstaltungen ist möglich, vereinsinterne Veranstaltungen
haben jedoch Vorrang. Die Termine werden im Mitgliederbereich der Homepage des
Vereins vermerkt, so dass alle Mitglieder Kenntnis erlangen können.

6.3. Alkohol / Betäubungsmittel
Die Ausübung des Bogenschießens unter Einfluss von Alkohol oder
bewusstseinsverändernden Substanzen führt nach Feststellung dieser Handlung durch
den Vorstand zum unmittelbaren und sofortigen Vereinsausschluss. Eine Wiederaufnahme
in den Verein ist ausgeschlossen.

7. Beitrag
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag auf Aufnahme gestellt wird.
Kinder unter 6 Jahren und Begleitpersonen von minderjährigen Vereinsmitgliedern, die
nicht aktiv am Training teilnehmen, sind von der Beitragszahlung ausgenommen.

Der Beitrag für das laufende Jahr ist bis zum 31.03. in voller Höhe oder quartalsweise
spätestens bis zum 15. Tag des jeweiligen Zeitabschnittes zu überweisen.
Ausnahmeregelungen bedürfen der Absprache und Zustimmung des Kassenwarts.
Gründe für eine Ermäßigung des Beitrags oder den Wegfall derselben sind dem
Kassenwart zeitnah mitzuteilen.

Sollte ein Mitglied mit der Beitragszahlung 6 Monate im Rückstand sein, verliert das
Mitglied sein Stimmrecht und es droht der Ausschluss aus dem Verein.

Der Mitgliedsbeitrag kann dem Reiter „Mitgliedsbeiträge“ auf unserer Homepage entnommen werden.

letzte Änderung: April 2023

Berlin-Schönholz
Der Vorstand der Robin’s Kids e.V.